Geltungsbereich der AGBs
Gültig für alle Kurse und Veranstaltungen der Tanzhaus Heidenheim GmbH innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Anmeldung
Mit einer Abgabe oder Übersendung der handschriftlich ausgefüllten Anmeldung kommt es zum Vertragsschluss. Der unterschriebene Vertrag ist verbindlich und verpflichtet zur vollständigen Zahlung des Kurshonorars oder der Mitgliedsbeiträge. Sie berechtigen im Gegenzug zur Teilnahme an den im Tanzhaus angebotenen und gebuchten Kursen. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Der unterzeichnende Erziehungsberechtigte wird durch diese Unterschrift automatisch Vertragspartner der Tanzhaus Heidenheim GmbH. Die Abgabe der Anmeldung erfolgt unter Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen (im Folgenden aufgeführt).
Zahlungsbedingungen
Die Anmeldung verpflichtet zur Leistung der vollen Kurs- oder Mitgliedsbeiträge. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung der gesamten Mitgliedsbeiträge. Die Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Die Mitgliedsbeiträge werden monatlich per Lastschrift eingezogen.
Aufgrund des vermehrten Verwaltungs-, Buchungsposten- und Personalaufwands erhebt die Tanzhaus Heidenheim GmbH bei einer monatlichen / kursbezogenen Barzahlung oder Überweisung eine zusätzliche Gebühr pro Zahlung in Höhe von 3,00 €. Die Bearbeitungsgebühr entfällt, wenn für einen Kurzkurs (z.B. Schülerkurs, Salsa-Kurs, Discofox-Kurs) oder Kurse mit Laufzeit (z.B. Hip Hop) in einer Summe der Kursbetrag im Voraus beglichen wird.
Kosten und Preise
Aktuelle Kurspreise und Laufzeit-Kosten sind auf der Homepage sowie in den jeweiligen aktuellen Programmheften aufgeführt. Die Preise beinhalten die GEMA-Gebühren, Haftpflichtversicherung und Verwaltungskosten.
Bei Kursen mit flexiblen Laufzeit-Modellen (z.B. Gesellschaftstanz, Hochzeitskurs) wird eine Erstlaufzeit vereinbart. Vor Ablauf der Erstlaufzeit bleibt es dem/der Vertragsnehmer/in überlassen, ob er/sie den Vertrag um dieselbe Laufzeit verlängert, kündigt, oder eine andere Laufzeit wählt. Dies kann Auswirkungen auf den Monatsbeitrag haben. Kinder- und Hip Hop-Kurse haben festgelegte Erstlaufzeiten. Alle Laufzeitkurse werden monatlich im Voraus für den laufenden Monat über das Lastschriftverfahren eingezogen. Dies passiert i. d. R. am 1. des Monats oder am 1. Werktag eines Monats. Startet die teilnehmende Person nicht zum 1. eines Monats, werden die Wochen (maximal 4 Wo.) des ersten Tanzmonats anteilig* bei der ersten Abbuchung im Folgemonat eingezogen, zuzüglich des Mitgliedsbeitrags des neuen Monats. Jede aktive Woche entspricht beim Ersteinzug 1/4 des Monatspreises. Dasselbe gilt auch für den letzten Vertragsmonat.
Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden können oder zurückkehren, oder aus sonstigen Gründen von dem Kreditinstitut nicht eingelöst werden, so werden die von den Bankinstituten erhobenen Stornogebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € pro erfolgter Rücklastschrift berechnet, sofern die Tanzschule die Rücklastschrift nicht selbst zu vertreten hat. Der angesprochenen Person bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass geringere Kosten entstanden sind. Soweit sich der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug befindet und schriftliche Mahnungen der Tanzschule versendet werden, wird darauf aufmerksam gemacht, dass für jede einzelne Mahnung aufgrund des damit verbundenen Personalaufwands und der Material- und Portokosten 5,00 € in Rechnung gestellt werden. Der angesprochenen Person bleibt auch hier vorbehalten, nachzuweisen, dass geringere Kosten an Mahnkosten entstanden sind.
Nicht-Teilnahme / Krankheitsfall / Höhere Gewalt
Ist eine dauerhafte Teilnahme am Tanzkurs krankheitsbedingt nicht möglich, so kann auf Antrag eine gesonderte Beitragsfreistellung vereinbart werden. Die Beitragsfreistellung kann nur erfolgen, sofern jeweils mindestens eine 1-monatige Teilnahme krankheitsbedingt durch ein ärztliches Attest ausgeschlossen ist. Das Attest muss folgende Informationen enthalten:
– Tanzunfähigkeit (Sportuntauglichkeit oder Arbeitsunfähigkeit nicht ausreichend)
– Konkrete Angabe der voraussichtlichen Dauer der Tanzunfähigkeit
Die Beitragsfreistellung kann erst ab Vorlage (Eingang bei der Tanzschule maßgeblich) nur für volle Monate beantragt werden.
Im Falle höherer Gewalt (insb. behördliche Maßnahmen, Krieg, Pandemie) ist das Tanzhaus Heidenheim berechtigt, die Teilnahme auf einmal pro Woche zu begrenzen oder die Gesamtteilnehmerzahl den behördlichen Anordnungen zufolge zu begrenzen. Bei einer behördlichen Schließungsanordnung aus vorgenannten Gründen stellt das Tanzhaus Heidenheim umfangreiches Online-Lehrmaterial zur Verfügung, welches der Teilnehmer für die Dauer der Schließung ausdrücklich als Ersatzdienstleistung anerkennt, insbesondere, wenn die geschuldeten Unterrichtswochen von 36 Stunden pro Jahr nicht mehr erreicht werden können. Dies jedoch maximal für einen Zeitraum von 3 Monaten.
Kommt es während der beitragsfreien Mitgliedschaft zu einer Kündigung, verlängert sich die reguläre Laufzeit um die Anzahl der beitragsfrei gestellten Monate, maximal jedoch um die Dauer einer gebuchten Laufzeit. Eine rückwirkende Einrichtung einer beitragsfreien Mitgliedschaft sowie die rückwirkende Erstattung von Beiträgen sind ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass geschäftliche Verpflichtungen, Berufs- oder Geschäftsreisen, Urlaub, fehlende Kinderbetreuung oder ähnliche Gründe nicht als zwingender Grund anerkannt werden und bei darauf begründeten Ausfällen die Mitgliedsbeiträge fortzuzahlen sind.
Während der Baden-Württemberg-Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge weiter zu entrichten, da es sich bei einem Mitgliedsbeitrag um 1/12 des Jahresbeitrages handelt, der in entsprechenden Raten gezahlt wird. Die Tanzschule plant grundsätzlich mit 36 stattfindenden Unterrichtswochen pro Kalenderjahr.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Das Tanzen und der Aufenthalt in den Räumen der Tanzhaus Heidenheim GmbH geschieht auf eigene Gefahr. Im Fall grob ungebührlichen Betragens (z. B. Trunkenheit, Tätlichkeiten, Beleidigungen usw.) kann der Tanzschüler ohne Anspruch auf eine ganze oder anteilige Rückerstattung oder sonstige Verrechnung von Mitgliedsbeiträgen vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Fitness- und Hip Hop-Kursen, sowie externen Kursen ist zum Schutz vor Dehydration das Mitbringen eigener non-alkoholischer Getränke gestattet. Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt usw.) können Tanzkreise oder Tanzkurse zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden. Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn der Tanzlehrer oder der Saal gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von der Tanzschule erfolgt.
Kündigung
Die Kündigung muss in Textform an die Adresse Tanzhaus Heidenheim GmbH, Carl-Schwenk-Str. 4, 89522 Heidenheim erfolgen. Andernfalls ist das Ausfüllen und Unterschreiben eines Kündigungsformulars vom Vertragsnehmer (ggf. Eltern) vor Ort zu den üblichen Kurszeiten möglich. Die Kündigungsfrist beträgt ab Kündigungseingang 30 Tage. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Wie der Anfangsmonat wird auch der Abschlussmonat anteilig berechnet – abhängig vom Startdatum. Jede vertraglich aktive Woche des Abschlussmonats entspricht 1/4 des Monatshonorars.
Haftung
Die Ausübung des Tanzens bzw. die sonstige Betätigung in unseren Räumen und auch der allgemeine Aufenthalt in den Räumen und auf Veranstaltungen der Tanzhaus Heidenheim GmbH geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt, sofern es sich nicht um Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit handelt. Für die Garderobe der Mitglieder bzw. deren anderweitige Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Film- und Fotoaufnahmen
In der Tanzhaus Heidenheim GmbH werden zu bestimmten Anlässen Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Die Bereiche bzw. Säle oder Tanzkurse werden, soweit möglich, gekennzeichnet bzw. es wird mündlich darauf hingewiesen, wann und wo welche Aufnahmen erfolgen. Mit Betreten der Räume des Tanzhauses wird die Zustimmung zur Fertigung von Film- und Fotoaufnahmen erteilt und die Verwertung honorarfrei gestattet. Die Film- bzw. Fotorechte gehen in den Besitz des Tanzhaus Heidenheim über. Die Zustimmung erstreckt sich auf die Veröffentlichung in einem Online-Fotoalbum auf unserer Internetseite www.tanzhaus-heidenheim.de und für soziale Netzwerke, insbesondere Facebook. Bei Vorliegen eines schriftlichen Widerspruchs erfolgt
die unverzügliche Entfernung eines von Ihnen dort veröffentlichten Fotos.
Datenschutz
Die auf den Anmeldungen angegebenen Daten werden von uns in einer betriebseigenen EDV-Anlage gespeichert und gesichert. Wir versichern Ihnen, dass wir die angegebenen Daten nur für betriebsinterne Zwecke verwenden und keinem Dritten zugänglich machen.
Schlussbestätigung
Mit Betreten der Räume und Kurs- und Veranstaltungsorte der Tanzhaus Heidenheim GmbH sowie mit Vertragsschluss werden diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt. Der dreifach unterschriebene Vertrag ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des vereinbarten Honorars.